Neue Regelungen ab 04.04.2022

Ab Montag, dem 04.04.2022 entfällt die Maskenpflicht im schulischen Alltag, also auch im Unterricht. Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.

Es wird weiterhin zwei Mal pro Woche getestet. Dabei entfällt aber die Erstellung der schulischen Testbescheinigung.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem positiven schulischen Selbsttest künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend ist.

Während der Schülerbeförderung müssen weiterhin Masken getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://bildung.thueringen.de/aktuell/ab-3-april-basisschutzmassnahmen-an-schulen-und-kindergaerten

Die Schulleitung

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