Befreiung von der Präsenzpflicht vor den Weihnachtsferien

Für den Zeitraum vom 20. Dezember 2021 (Montag) bis 22. Dezember 2021 (Mittwoch) können Eltern eine Befreiung vom Unterricht in Präsenz für ihre Kinder vor den Weihnachtsferien, d.h. mittels einfacher Information gegenüber der Schulleitung erreichen.

Eltern, die von dieser Befreiung Gebrauch machen, müssen eine erforderliche häusliche Betreuung eigenständig sicherstellen.

Die Eltern stellen einen kurzen formlosen Antrag an die Klassenleiter.

Dies gilt dementsprechend auch für den Schulbesuch volljähriger Schüler.

Die vorgenannte Befreiungsmöglichkeit ist mit der Auflage verbunden, dass die von den Lehrkräften erhaltenen Aufgaben an diesen Tagen von den Schülerinnen und Schülern im häuslichen selbstständigen Lernen zu erledigen sind.

Für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von dieser Befreiungsmöglichkeit nicht Gebrauch machen, findet Unterricht in der Schule statt.

Klausuren und Arbeiten in Abschlussklassen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Schülerinnen und Schüler müssen an diesen Klausuren und Arbeiten teilnehmen, wenn sie für den möglichen Befreiungszeitraum terminiert sind.

Siehe dazu auch: https://bildung.thueringen.de

Die Schulleitung

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